Ist es notwendig, einen Behindertenausweis zu beantragen oder nicht?
Der Schwerbehindertenausweis
„Als behindert gelten Menschen, wenn ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist“
Das Wichtigste in Kürze
Der Schwerbehindertenausweis belegt Art und Schwere der Behinderung und muss vorgelegt werden, wenn Vergünstigungen für Schwerbehinderte beantragt oder in Anspruch genommen werden. Schwerbehinderte können je nach Grad der Behinderung Nachteilsausgleiche beanspruchen: wie einen besonderen Kündigungsschutz, steuerliche Erleichterung, Nachteilsausgleiche bei Klausuren und Zusatzurlaub.
Als schwerbehindert gilt, wer eine Einstufung mit einem Behinderungsgrad der Behinderung (GdB) von 50 erhält.
Wir wollen aber nicht verschweigen, dass ein zukünftiger Arbeitgeber eventuell einem Menschen mit Behinderung nicht positiv zugetan sein könnte. Dazu könntet ihr eine Beratung bei unserer Sozialpädagogin erhalten.